Die EU-Richtlinie 89/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge bestimmt auf europäischer Ebene Grundzüge für vergaberechtliche Rechtsmittel und Nachprüfungsverfahren mit Ausnahme der Sektorenauftraggeber.
0611 974588-0