GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbeschränkungen (GWB) enthält die allgemeinen Grundsätze für Vergabeverfahren und Definitionen von Begriffen wie "öffentliche Auftraggeber" oder "öffentlicher Auftrag".
Das GWB regelt, wie Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ablaufen. Ebenso regelt es die Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Vergabekammer.
Das GWB weist auf die VgV hin, welche festlegt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung anzuwenden sind.
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