Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommisssion vom 5. Januar 2016

zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wurde am 06.01.2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die EEE ist ein freiwilliges Instrument, eingeführt zur Verringerung des administrativen Aufwands im Rahmen von Vergabeverfahren. Sie ist anwendbar ab dem 18. April 2016 auf alle europaweiten Ausschreibungen. Bieter können das Formular auf einer elektronischen Plattform ausfüllen und um die in der Bekanntmachung vom Aufraggeber geforderten Angaben ergänzen. Ein Verweis auf eine bestehende Präqualifikation ist möglich. Auftraggeber müssen eine vom Bieter verwendete EEE akzeptieren und können diese auch selbst zur Anwendung bringen. Eine Verpflichtung besteht nicht.