Wirksamkeit der neuen Vergabeverordnung 10. Juni 2010

Mit dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zum 11. Juni 2010 sind die gesamten Ausgaben der Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL/A) Ausgabe 2009 und für Bauleistungen (VOB/A und B) Ausgabe 2009 anzuwenden (s. hierzu auch Nr. 13 (2) des Vergabebeschleunigungserlasses vom 18. März 2009 - StAnz. S. 831 in der Fassung vom 14. Dezember 2009 - StAnz S. 3628).

Sollten Regelungen des Vergabebeschleunigungserlasses den Abschnitten 1 der Vergabe- und Vertragsordnungen widersprechen, gelten die Regelungen nach dem Hessischen Vergabebeschleunigungserlass.

Anmerkung: Die mit den Abschnitten 1 der Vergabe- und Vertragsordnungen eingeführten Haushaltsvorschriften im Range einer Verwaltungsvorschrift können von den Ländern nach ihren Bedürfnissen eingeführt, abgelehnt oder auch modifiziert eingeführt werden.