CPV - Common Procurement Vocabulary
Das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge.
Die Verwendung des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary - CPV) ist durch die Europäische Union für die Anwendung im öffentlichen Vergabewesen vorgeschrieben.
Das gemeinsame Vokabular stellt sich als eine Liste von Leistungen und Liefergegenständen dar, denen jeweils ein eindeutiger Schlüssel (CPV-Nr. bzw. CPV-Code) zugeordnet ist.
Die CPV-Nummern sind so für potenzielle Bieter zum wichtigsten Werkzeug für die Ermittlung und Auswahl der für sie in Frage kommenden Ausschreibungen geworden.
Vergabestellen sind bei europaweiten Ausschreibungen verpflichtet, in ihrem Bekanntmachungstext die passenden CPV-Codes anzugeben.
1996 hat die Kommission die Verwendung des CPV (Common Procurement Vocabulary) für die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den Vergabebekanntmachungen im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften empfohlen (Abl. L 222 vom 2.9.1996; IP /96/815).
Die CPV-Nummern und Bezeichnungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) festgelegt. Diese Verordnung wurde ersetzt durch die Verordnung 213/2008 vom 15. März 2008.
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