Bereits im April 2018 hat das österreichische Parlament ein neues Bundesvergabegesetz und ein Bundesvergabegesetz Konzessionen verabschiedet und damit die europäischen Vergaberechts-Richtlinien 2014/23//EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU in nationales Recht umgesetzt. Österreich war mit der Umsetzung in Verzug, die EU- Kommission hatte deshalb bereits beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof gegen den Mitgliedstaat einzuleiten. Wesentliche Neuerungen sind:
- Zum 18. Oktober 2018 wird für Oberschwellenvergaben die eVergabe verpflichtend eingeführt, Angebote, Teilnahmeanträge sowie die Kommunikation sind auf elektronischem Weg zu übermitteln.
- Für „besondere Dienstleistungen“ gelten erleichterte Regelungen, beispielsweise die freie Gestaltung von Vergabeverfahren und ein höher Schwellenwert von 750.000 EUR.
- In weiten Teilen ausgenommen vom Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes sind Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Schiene und auf U-Bahnen. Ähnliches gilt für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Bereich Bus und Straßenbahn.
- Eine erleichterte Eignungsprüfung, beispielsweise müssen zukünftig identische Eignungsnachweise nicht mehrfach vorgelegt werden; außerdem ist bei Vorlage einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) diese zwingend vom öffentlichen Auftraggber zu akzeptieren.
Das Bundesvergabegesetzt Österreich finden Sie hier:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00069/index.shtml#tab-Uebersicht