Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen

Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 25. August 2015 einen Erlass zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland herausgebracht. Der Erlass bezieht sich auf ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. August 2015.

Zur Anwendung des Vergaberechts bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen werden Ihnen nachfolgende Dokumente zur Kenntnisnahme gegeben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen schließt sich den Ausführungen an und bittet, entsprechend zu verfahren.
Zusätzlich finden Sie hier eine Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik
sowie Vollzugshinweise zu den Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik vom hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen 

 zum Erlass
 zum Rundschreiben
 zur Mitteilung der Kommission vom 9.9.2015
 Vollzugshinweise zu den Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang
mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik
 Rundschreiben zur Anwendung von § 3 EG Abs. 4 Buchstabe d VOL/A, § 3 Abs. 4 Buchstabe c VOF
und § 6 Abs. 2 Nr. 4 SektVO