Umsetzungspflicht der elektronischen Vergabeverfahren – ehad

Seit dem 17. April 2014 sind die neuen EU-Vergaberichtlinien in Kraft getreten (unter: Recht – Europarecht). Grundsätzlich beträgt die Umsetzungsfrist in nationales Recht 24 Monate ab in Kraft treten der Richtlinie, also bis zum 18. April 2016. Die Umsetzungsfristen gelten zunächst nur für alle EU-weiten Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber haben bis Ablauf dieser Frist sicher zu stellen, dass alle durchgeführte Tätigkeiten, die den Erwerb von Liefer- , Dienst- und Bauleistungen für öffentliche Auftraggeber betreffen, ausschließlich mit Hilfe elektronischer Mittel erfolgen. 
Es sind dabei kürzere Fristen für zentrale Beschaffungsstellen zu beachten. 

Zentrale Vergabestellen iSd. EU-Vergaberechts sind verpflichtet, EU-Vergabeverfahren spätestens ab dem 01:00 18-04-2017 vollelektronisch durchzuführen. Dies umfasst den Prozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Zentrale Vergabestellen iSd EU werden definiert als öffentliche Auftraggeber, die auch für andere öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren tätig werden. Das kann beispielsweise bei einer Einkaufskooperation, aber auch im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen. 
Alle Vergabestellen müssen nicht nur die Bekanntmachungen auf TED einstellen, sondern ab 18.04.16 zugleich die kompletten Vergabeunterlagen zum Download auf einer elektronischen Plattform zur Verfügung stellen. Die Frist für die Kommunikation und Zuschlagserteilung und dem Informationsaustausch in elektronischer Weise, sowie die elektronische Angebotsabgabe, verlängert sich für Vergabestellen, die keine zentrale Funktion für andere öffentliche Auftraggeber erfüllen, bis zum 01:00 18-10-2018.

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