Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wurde am 01:00 06-01-2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die EEE ist ein freiwilliges Instrument, eingeführt zur Verringerung des administrativen Aufwands im Rahmen von Vergabeverfahren. Sie ist anwendbar ab dem 18. April 2016 auf alle europaweiten Ausschreibungen. Bieter können das Formular auf einer elektronischen Plattform ausfüllen und um die in der Bekanntmachung vom Aufraggeber geforderten Angaben ergänzen. Ein Verweis auf eine bestehende Präqualifikation ist möglich. Auftraggeber müssen eine vom Bieter verwendete EEE akzeptieren und können diese auch selber zur Anwendung bringen. Eine Verpflichtung besteht nicht.

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 Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden der EEE