September 2023: Änderung der VgV – Erläuterungen von BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) „Klarstellende Erläuterungen zur Auftragswertberechnung vor der Vergabe von Planungs- und Bauleistun-gen“ veröffentlicht. Damit ist das Ministerium einer Aufforderung des Bundesrates nachge-kommen. Dieser hatte die Erläuterung als notwendig angesehen, nachdem die bisherigen Sonderregelungen in den Vergabeverordnungen zur Ermittlung des Auftragswertes von Pla-nungsleistungen gestrichen worden sind. Für die Auftragswertberechnung ist zunächst zu be-stimmen, inwieweit ein einheitlicher Auftrag vorliegt. Hierbei ist eine funktionale Betrachtung heranzuziehen. Ein einheitlicher Gesamtauftrag liegt demnach vor, sofern dessen Teilleistun-gen wirtschaftlich und technisch eine innere Kohärenz und eine funktionelle Kontinuität auf-weisen. Das Ministerium weist darauf hin, dass nach Auffassung der EU-Kommission eine „andere Natur von Dienstleistungsaufträgen“ nicht als Begründung herangezogen werden könne, um von einer funktionalen Betrachtungsweise abzusehen.

Die vollständige Erläuterung finden Sie hier