Rechtsmittelrichtline für Sektorenauftraggeber 92/13/EWG vom 25.2.1992, Richtlinie geändert durch 2007/66/EG vom 11.12.2007

Die EU-Richtlinie 92/13/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor bestimmt auf europäischer Ebene Grundzüge für vergaberechtliche Rechtsmittel und Nachprüfungsverfahren für Sektorenauftraggeber.