Mit Schreiben vom 18. Mai 2022 hatten das HMWEVW und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) die Anwendung von Preisgleitklauseln auf kommunaler Ebene in Hessen empfohlen und dazu einige Hinweise erteilt. Grundlage dafür war ein Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 25. März 2022 (BWI7-70437/9#4) sowie ergänzende Hinweise des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF) im Erlass vom 29. April 2022 (O 1080 A – 101 – IV 6d).
Das BMWSB und das HMdF haben am 01:00 22-06-2022 und 8. Juli 2022 nunmehr jeweils klarstellende und ergänzende Schreiben mit Arbeitshilfen zu dieser Thematik zur Verfügung gestellt. Das HMWEVW und das HMdIS empfehlen mit Schreiben vom 01:00 20-07-2022 (III4-120-d-01-04#008 / IV 4-03m-19-01) auch diese ergänzenden Regelungen den hessischen Kommunen zur Anwendung.
Ergänzenden Erlass von HMWEVW und HMdIS vom 01:00 20-07-2022 (III4-120-d-01-04#008 / IV 4-03m-19-01Erlass des HMdF vom 01:00 08-07-2022
Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung
Beispiel VHB Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung
Abrechnungsbeispiel zur Stoffpreisgleitung
Klarstellung
VHB 225a
Hinweisblatt VHB 225a (Auszug aus VHB)
0611 974588-0