Neuer Mindestlohn 2017

Seit 1. Januar 2017 beträgt der bundesgesetzlich geregelte Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Die Mitglieder der Mindestlohnkommission hatten am 28. Juni 2016 einstimmig eine Erhöhung um 34 Cent beschlossen. Das Kabinett hat den Beschluss in eine entsprechende Verordnung umgesetzt und die gesetzliche Lohnuntergrenze verbindlich gemacht.