Zwar liegt seit Monaten ein Umsetzungsentwurf vor, dieser wurde aber noch keiner Beschlussfassung unterzogen. Ein für die Wirtschaft und auch für die Frage des Aufwandes bedeutender Punkt betrifft die Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen und die Frage, wann und inwieweit Leistungen, die vergeben werden, zusammenzurechnen sind. Eine Zusammenrechnung kann nämlich dazu führen, dass der Oberschwellenwert überschritten wird und daher ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist. Wegen anhaltender Verletzung der EU-Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge droht dem Alpenland ein Zwangsgeld von fast 138.000 Euro täglich. Die EU-Kommission wird nach eigenem Bekunden den EU-Gerichtshof anrufen, um für die drei betroffenen Richtlinien ein tägliches Zwangsgeld von 52.972 Euro, 42.377,60 Euro und 43.377,60 Euro zu verhängen, erklärte die EU-Behörde am 7. Dezember 2017. Das Bußgeld würde vom Tag der Urteilsverkündung bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinien und dem Inkrafttreten im nationalen Recht anfallen. Ähnliche Bußgelder beantragte die EU-Kommission am Donnerstag im Übrigen auch gegen Luxemburg, Slowenien und Spanien.
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