März 2020: Rheinland-Pfalz ermöglicht vereinfachte Beschaffungen für öffentliche Auftraggeber anlässlich Covid19 Pandemie

Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen, können unter Berücksichtigung der Hlaushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Dies betrifft insbesondere die Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln. Die Möglichkeit einer Beschaffung über bestehende Rahmenverträge muss jedes Mal geprüft werden. 

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