Kabinett verabschiedet Eckpunktepapier zum Vergaberecht

Am 7.1.2015 hat die Bundesregierung die “Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen. Das Eckpunktepapier sieht eine Vereinfachung des Vergaberechts vor.
So sollen z. B. die bestehenden Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Vergabeverfahren sollen durch die kürzere Mindestfristen und die elektronische Vergabe einfacher werden. Die Möglichkeit, bei der Vergabe soziale, ökologische und innovative Anforderungen zu berücksichtigen, wurde gestärkt. Außerdem wurde die Einhaltung der Regelungen zur Tariftreuepflicht und zum Mindestlohn verankert.

 zum Eckpunktepapier