2022 ist die Anzahl der Nachprüfungsanträge und Beschwerdeverfahren im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen. Insgesamt wurden 702 Anträge auf Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes und der Länder gestellt, das sind 163 weniger als 2021.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat erfasst, dass im Berichtzeitraum 2022 731 Verfahren beendet wurden, deutlich mehr als eingegangen sind (702). In 175 Fällen fiel die Sachentscheidung zugunsten der öffentlichen Auftraggeber aus, in Fällen zugunsten der Auftragnehmer. 241 Verfahren endeten mit einer Rücknahme.
Die Statistik über Vergabenachprüfungsverfahren für 2022 des BMWK finden Sie hier.
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