Der Erlass des HBMWSB vom 01:00 22-06-2022 gilt gemäß der Verfügung der OFD vom 01:00 30-06-2022 nicht nur für Baumaßnahmen des Bundes, sondern wurde vom Hessischen Ministerium der Finanzen nun auch für Baumaßnahmen des Landes eingeführt. Der Erlass gilt bis zum 01:00 31-12-2022 und ergänzt den Erlass vom 01:00 29-04-2022 hinsichtlich der Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln.
Darüber hinaus steht eine Arbeitshilfe des BMWSB mit Anwendungsbeispielen zur Verfügung.
Erlass des HMdF vom 01:00 08-07-2022
Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung
Beispiel VHB Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung
Abrechnungsbeispiel zur Stoffpreisgleitung
0611 974588-0