Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 der Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit zugestimmt. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitet und verabschiedet. Dieser hat die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A vorwiegend redaktionell geändert und dabei unter anderem Gesetzes- und Rechtsverord-nungsänderungen nachvollzogen. Daneben wurden einige Änderungen und Erläuterung zum Teil Erleichterungen, die in dem für die Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Abschnitt 1 der VOB/A erarbeitet wurden, inhaltsgleich auf die Vergabe von Bauleistungen im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/EU und VOB/VS) übertragen .Die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden durch statische Verweise in der VgV und der VSVgV in Kraft gesetzt. Jede Änderung in den Abschnitten 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird daher zunächst im Bundesanzeiger bekannt gemacht, zur Inkraftsetzung ist dann eine Anpassung der VgV und VSVgV notwendig. Die Abschnitte 2 und 3 des Teils A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), zuletzt bekannt gemacht im Bundesanzeiger im Februar 2019 (BAnz AT 01:00 19-02-2019 B2), werden daher mit dieser Änderungsverordnung zur VgV und VSVgV in Kraft gesetzt.
Verordnung zur Änderung der Vergabeordnung und der Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit
0611 974588-0