Juli 2019: Bundesrat stimmt Änderungen zur VgV zu

Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 der Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit zugestimmt. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitet und verabschiedet. Dieser hat die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A vorwiegend redaktionell geändert und dabei unter anderem Gesetzes- und Rechtsverord-nungsänderungen nachvollzogen. Daneben wurden einige Änderungen und Erläuterung zum Teil Erleichterungen, die in dem für die Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Abschnitt 1 der VOB/A erarbeitet wurden, inhaltsgleich auf die Vergabe von Bauleistungen im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/EU und VOB/VS) übertragen .Die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden durch statische Verweise in der VgV und der VSVgV in Kraft gesetzt. Jede Änderung in den Abschnitten 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird daher zunächst im Bundesanzeiger bekannt gemacht, zur Inkraftsetzung ist dann eine Anpassung der VgV und VSVgV notwendig. Die Abschnitte 2 und 3 des Teils A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), zuletzt bekannt gemacht im Bundesanzeiger im Februar 2019 (BAnz AT 01:00 19-02-2019 B2), werden daher mit dieser Änderungsverordnung zur VgV und VSVgV in Kraft gesetzt.

Verordnung zur Änderung der Vergabeordnung und der Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit