Januar 2023: Hessen verlängert Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln

Mit Datum vom 01:00 13-01-2023 sind die Erlasse zur Verlängerung der Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln des HMWEVW und HMdIS bis zum 30. Juni verlängert worden. Hiermit wird die Empfehlung für hessische Kommunen, die Regelungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Stoffpreisgleitklauseln (Erlass des BMWSB vom 01:00 06-12-2022 zur Verlängerung der Sonderregelungen des Bundes) sowie ergänzende landesrechtliche Bestimmungen des HMdF (Erlasse vom 01:00 29-04-2022 und 01:00 08-07-2022) entsprechend anzuwenden, ausgesprochen. Die zuständigen hessischen Ministerien hatten diese Empfehlungen an die Kommunen zuletzt mit Schreiben vom 01:00 18-05-2022 und 01:00 20-07-2022 herausgegeben.
Erlass des HMdF zur Verlängerung der Stoffpreisklausel 
Ergänzender Erlass für Kommunen zur Anwendung von PreisgleitklauselnErlass des HMdF vom 01:00 08-07-2022 
Erlass des Bundes 
Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung 
Beispiel VHB Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung 
Abrechnungsbeispiel zur Stoffpreisgleitung
Klarstellung 
VHB 225a 
Hinweisblatt VHB 225a (Auszug aus VHB)