Mit Datum vom 01:00 13-01-2023 sind die Erlasse zur Verlängerung der Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln des HMWEVW und HMdIS bis zum 30. Juni verlängert worden. Hiermit wird die Empfehlung für hessische Kommunen, die Regelungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Stoffpreisgleitklauseln (Erlass des BMWSB vom 01:00 06-12-2022 zur Verlängerung der Sonderregelungen des Bundes) sowie ergänzende landesrechtliche Bestimmungen des HMdF (Erlasse vom 01:00 29-04-2022 und 01:00 08-07-2022) entsprechend anzuwenden, ausgesprochen. Die zuständigen hessischen Ministerien hatten diese Empfehlungen an die Kommunen zuletzt mit Schreiben vom 01:00 18-05-2022 und 01:00 20-07-2022 herausgegeben.
Erlass des HMdF zur Verlängerung der Stoffpreisklausel
Ergänzender Erlass für Kommunen zur Anwendung von PreisgleitklauselnErlass des HMdF vom 01:00 08-07-2022
Erlass des Bundes
Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung
Beispiel VHB Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung
Abrechnungsbeispiel zur Stoffpreisgleitung
Klarstellung
VHB 225a
Hinweisblatt VHB 225a (Auszug aus VHB)
0611 974588-0