Januar 2020: Stand der administrativen und technischen Umsetzung VergStatVO

Im April 2016 hat die Bundesregierung die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erlassen. Die Verordnung verpflichtet Auftraggeber, dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bestimmte, zum großen Teil auf der Vergabebekanntmachung beruhende Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellen- und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich zu übermitteln. 
In den vergangenen Monaten wurden die administrativen und technischen Anforderungen an die Vergabestatistik durch das Statistische Bundesamt (Destatis) umgesetzt. Die Meldung der Vergabedaten kann künftig auf zwei Arten erfolgen:

1. manuell per Onlineformular 
2. automatisiert aus einem Fachverfahren per Datenschnittstelle (z. B. Vergabemanagementsystem) 

Es ist beabsichtigt, die Vergabestatistik im zweiten Halbjahr 2020 in Betrieb zu nehmen.