Januar 2020: Bundesrat stimmt Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und Optimierung der Vergabestatistik zu

Mit dem Gesetzesentwurf sollen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit Änderungen im Vergaberecht vorgenommen werden, um den Bedarf der Bundeswehr für Einsätze schneller decken zu können. Außerdem soll die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) vom April 2016 in ihren rechtlichen Vorgaben weiter konkretisiert werden. 

Während der Ausschuss für Verteidigung empfahl, keine Einwendungen zum Gesetzentwurf zu erheben, kritisierten der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere-Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung in ihrer Stellungnahme, dass die für die Vergabestatik vorgesehenen Regelungen auch zu einer inhaltlichen Erweiterung der Statistikpflichten führen, die einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bedeuten und zum Nutzen der erhobenen Daten in keinem angemessenen Verhältnis stehen. Um den Bürokratieaufwand für öffentliche Auftraggeber im Rahmen der VergStatVO möglichst gering zu halten, sei daher zumindest für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte auf solche Pflichtangaben zu verzichten, die über den bisher festgelegten Umfang hinausgingen und für die technische Umsetzung nicht zwingend erforderlich. Der Bundesrat folgte dem nicht und beschloss, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.