Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die wesentlichen Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht zusammengefasst und ein Informationspapier dazu vorgelegt. In den Bundesressorts finden aktuell noch Abstimmungen dazu statt. Das Bundeskabinett soll aber noch in diesem Jahr darüber beschließen.
Neben inhaltlichen Änderungen, vorgegeben durch die neuen Richtlinien, soll auch die Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht und innerhalb der EU stärker vereinheitlicht werden: Regelungen, die sich über alle Leistungsarten erstrecken, sollen systematisiert und als ein Allgemeiner Teil voran gesetzt werden. Besonderheiten bestimmter Leistungen, wie zum Beispiel im Baubereich, sollen innerhalb der neuen Struktur Berücksichtigung finden. Die Vergabeverfahren sollen insgesamt schneller und einfacher werden – Verhandlungsspielräume geöffnet werden. Zudem wird das Heranziehen von sozialen, ökologischen und innovativen Aspekten bei der Beschaffung erweitert.
Aktueller Zeitplan der nationalen Umsetzung:
- 1. Quartal 2015: Kabinettbeschluss zur GWB-Novelle
- 3./4. Quartal 2015: Gesetzgebung Bundestag und Bundesrat
- 3./4. Quartal 2015: Kabinettbeschluss zu den novellierten Verordnungen
- 1./2. Quartal 2016: Zustimmung durch Bundesrat