Alle zwei Jahre erarbeitet eine Kommission einen Vorschlag, um wie viel Prozent der gesetzliche Mindestlohn steigen soll. Ende Juni tagte die Kommission. Das Ergebnis: Der Mindestlohn soll 2019 erstmals über neun Euro steigen. Eine weitere Erhöhung ist für 2020 vorgesehen.
Der Gesetzgeber schreibt aktuell einen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde vor. Zum 1. Januar 2019 soll der Betrag erhöht werden. Wie die für Mindestlöhne zuständige Kommission beschlossen hat, haben Arbeitnehmer ab 2019 Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde. Ab 2020 müssen Arbeitgeber mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen. Das Kabinett hat die Erhöhung Ende Oktober gebilligt.
Bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Das heißt: Tarifverträge einzelner Branchen, die unter dem geltenden Mindestlohn liegen, sind nicht mehr zulässig.
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