Höhere Mindestlöhne

Nachdem sich der Mindestlohn in Deutschland Anfang 2017 auf 8,84 EUR erhöht hat, erhalten die Gebäudereiniger und gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe ab Januar 2018 wieder mehr Geld. Er gilt allgemeinverbindlich und damit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen. Der Mindestlohn für die Gebäudereiniger steigt ab 1.1.18 in allen Lohngruppen in Ost- und Westdeutschland. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks einigten sich zudem auf einen einheitlichen Mindestlohn ab 2020. In der 1. Stufe ab dem 1. Januar 2018 werden die Löhne der Lohngruppe 1, in der rund 75 Prozent der Beschäftigten tätig sind, in Westdeutschland von 10 Euro auf 10,30 Euro (3 Prozent) angehoben und in Ostdeutschland von 9,05 Euro auf 9,55 Euro (5,52 Prozent).
Quelle: Newsletter 14.11.17 Handwerkskammern)
Auch der Mindestlohn im Baugewerbe steigt zum 1. Januar 2018. In der Lohngruppe 1 wurde er auf einheitlich 11, 75 Euro für West und Ost festgelegt, ab März 2019 wird er wiederum einheitlich auf 12,20 Euro steigen. In der Lohngruppe 2 steigt der Mindestlohn ab Januar auf 14,95 Euro (West) und 14,80 Euro (Ost). Auch hier ist ab März 2019 ein Anstieg auf 15,20 Euro (West) und 15,05 Euro (Ost) vereinbart.
(Quelle: Deutsche Handwerkszeitung 01:00 05-01-2018)