Mit der am 18. April 2016 in Kraft getretenen Reform des Vergaberechts wurde auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt - ein einheitliches Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen zu ihrer Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Das Formular soll elektronisch verwendet werden. Dafür bietet die Europäische Kommission einen Onlinedienst an.
Das BMWi hat zudem einen "Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)" erstellt, der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das Ausfüllen der EEE erleichtern soll.
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