Dezember 2022: Bund verlängert Erlasse zu Stoffpreisgleitklausel bis zum 30. Juni 2023

Mit Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 25. März 2022 wurden, befristet bis zum 30. Juni 2022, Regelungen zum Umgang mit Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eingeführt. Eine erste Verlängerung erfolgte bis zum 31. Dezember 2022. Gleichzeitig wurden Regelungen nachgeschärft und eine alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für die Stoffpreisgleitklausel eingeführt (Formblatt 225a VHB). Da der Trend einer Stabilisierung derzeit noch nicht gesichert absehbar ist, werden die Regelungen bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Hier finden Sie den Erlass des Bundes. 

Hier finden Sie den Erlass des hessischen Finanzministeriums.