Bayern: UVgO gilt ab 1. Januar 2018

Die neue Verwaltungsvorschrift zu öffentlichen Auftragswesen (VVöA) mit der die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Bayern zum 1. Januar 2018 eingeführt wird, wurde am 30. November 2017 im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 veröffentlicht.
Die staatlichen Auftraggeber in Bayern haben damit ab Januar 2018 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden. Die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) wird durch die UVgO ersetzt.