Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte mit seinem Erlass vom 16. 5. 2017 Hinweise zu einzelnen Auslegungsfragen des reformierten Vergaberechts für die Vergabe von Bauleistungen (§ 3 Abs. 6 VgV) und Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 VgV) gegeben. Dennoch hat die Kritik an der Rechtsprechung des EuGH anlässlich verschiedener Veranstaltungen in Hessen, insbesondere letztes Jahr, nicht nachgelassen und zu zahlreichen Irritationen bei hessischen Vergabestellen geführt.
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Februar 2019
0611 974588-0