Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen tritt der ABSt Hessen bei
10.12.2010 - AKH tritt der ABSt Hessen e.V. zum Januar 2011 bei. Mit der Mitgliedschaft der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) in der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. (ABSt) ist ein Meilenstein in der Bündelung eines Beratungsangebots der Kammern in Hessen bei der öffentlichen Auftragsvergabe erreicht.
Die ABSt kann nach dem Beitritt jetzt nahezu alle Unternehmer und Freiberufler, die sich regelmäßig um öffentliche Aufträge bemühen, kostenlos unterstützen. Ende November besiegelte die Vertreterversammlung der AKH den Wunsch ihrer Mitglieder, sich bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand von der ABSt Hessen beraten zu lassen. Versuchsweise bestand schon länger eine Kooperation mit der ABSt, die sich als konstruktiv und sinnvoll bewährte.
Seit 1954 verfolgt die ABSt Hessen ihre Zielsetzung, im Gesamtinteresse einer freien Wirtschaft die angemessene Beteiligung ihrer Mitglieder an öffentlichen Aufträgen zu fördern. Die 13 Gründungsmitglieder der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in Hessen sowie die vor kurzem ebenfalls beigetretene Ingenieurkammer Hessen begrüßten den Schritt der AKH ausdrücklich.
Brigitta Trutzel, die Geschäftsführerin der ABSt Hessen, betont, dass es dieses gebündelte Beratungsangebot aller Kammern nur in Hessen gibt. "Zunehmend erhalten wir Anfragen von Architekturbüros, die für öffentliche Auftraggeber VOB-Vergabeverfahren durchführen sollen. Architekten bewerben sich nicht nur um öffentliche Aufträge, sie führen auch zunehmend die Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber durch. Daher sind die zahlreichen Fortbildungsangebote der ABSt Hessen für sie ebenfalls von großem Vorteil. Wir freuen uns, dass wir hier unsere Kompetenz zur Verfügung stellen können und in anderen Bereichen auch voneinander profitieren können. Denn dort, wo es Berührungspunkte gibt, sollte man auch unbedingt zusammen arbeiten und Kompetenzen bündeln!"
Mit der AKH als Mitglied sind nach über 50 Jahren des Bestehens der ABSt Hessen nun auch die Angehörigen der freischaffenden Berufe berechtigt, die Beratungsleistungen der ABSt Hessen umfassend in Anspruch zu nehmen und die von ihr betriebene Ausschreibungsdatenbank HAD (www.had.de) zu nutzen. Die HAD ist eine von nur zwei Bekanntmachungsplattformen bundesweit, die alle Ausschreibungen des Bundeslandes zentral bündelt und Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Damit ersparen sich Bieter zeitaufwendige Recherchen in anderen Medien.
Die Recherche in der Bekanntmachungsplattform für Ausschreibungen in Hessen - HAD - ist für Mitglieder der Kammer kostenlos. Alle Mitglieder erhalten auch eine kostenlose Erstberatung im Vergabeverfahrensrecht der VOB/A, unabhängig davon, ob sie bei einem Vergabeverfahren als Bieter oder auch als Vertreter der öffentlichen Hand beteiligt sind. Die ABSt Hessen tritt zudem auch als Vermittler zur öffentlichen Hand auf.
Besondere Bedeutung hat diese Mitgliedschaft sicher gerade für kleine und mittlere Büros. "Da muss Aufklärungsarbeit geleistet werden, insbesondere neue Instrumente der Vergabe wie die Präqualifizierung müssen vermittelt werden", unterstreicht die Geschäftsführerin der ABSt. Der gemeinnützige Verein fungiert in Hessen auch als Präqualifizierungsstelle für Unternehmer, die ihre Eignung als Bieter zertifizieren lassen und auf der Datenbank www.HPQR.de gelistet werden.
Die ABSt Hessen präqualifiziert bereits jetzt auf der Grundlage des hessischen Vergabeerlasses von November 2007 (StAnz.48/2007 S.2386) Mitglieder der AKH hinsichtlich ihrer Eignung für öffentliche Aufträge und stellt das Zertifikat des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) aus. Die Zertifizierung kann von jedem Architekten freiwillig zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens angestrebt werden. Die ABSt Hessen überprüft dabei die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung des Architekten und das Nichtvorliegen von weiteren Ausschlussgründen gemäß VOF.
Die AKH verspricht sich durch die Mitgliedschaft eine intensivere Betreuung ihrer Mitglieder bei der Akquise von öffentlichen Aufträgen und eine Bündelung bei der Interessenswahrnehmung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens. Informiert zu sein bedeutet auch bei Vergabeverfahren, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil zu haben.